Stellungnahmen & Vorträge

Stellungnahmen der Vollversammlung vom 15. März 2002

Stellungnahmen der Ordentlichen Vollversammlung des Katholischen Laienrats Österreichs am 15.3.2002 in Wien, Don Bosco-Haus

Zum “Mitteleuropäischen Katholikentag”

Das Konzept eines “Mitteleuropäischen Katholikentags”, der von Bischofskonferenzen acht mitteleuropäischer Länder gestaltet werden soll, greift eine ganz wichtige Aufgabe der Katholischen Kirche beim Prozess der “Europäisierung Europas” auf. Dabei sind die geplanten grenzübergreifenden Symposien mit gesellschaftspolitischen Themen dem KLRÖ ein besonderes Anliegen, ebenso die Idee, dass dieser “Katholikentag” ein länger dauernder “Prozess” sein soll.

Der KLRÖ erwartet daher im Interesse des Erfolges, dass Vertreter/innen der Laien bzw. der Laienorganisationen aller beteiligten Länder bzw. Diözesen möglichst bald in die Planung und Gestaltung des “Mitteleuropäischen Katholikentags” eingebunden werden. Nur so kann dieser Plan ein Anliegen aller Katholikinnen und Katholiken werden. Nur so können auch die Laien die ihnen übertragene Aufgabe zum Dienst an der Kirche und zum Dienst an der Welt erfüllen und ihre Fachkenntnisse einbringen.

Zur verbrauchenden Embryonenforschung

In der Frage der Forschung mit und der Verwendung von Embryonen hält der KLRÖ an seinen Forderungen fest: Die Gesetzesbestimmungen in Österreich sollten weiter eindeutig untersagen,
- dass Embryonen zu Forschungszwecken erzeugt werden,
- dass vorhandene Embryonen verwendet und damit getötet werden, um mit ihnen zu forschen,
- dass Embryonen importiert werden, um mit ihnen forschen zu können.
Österreich soll sich auch deutlich dagegen aussprechen, dass verbrauchende Embryonenforschung in Europa gefördert wird.

Zur Ratifizierung der Biomedizinkonvention des Europarates

Der Katholische Laienrat Österreichs unterstützt die Empfehlung der Bioethikkommission der Bundesregierung, Österreich solle die Biomedizinkonvention des Europarates möglichst bald ratifizieren. Die Übernahme dieser Mindestschutzstandards darf aber nicht bedeuten oder dazu führen, dass Österreich gesetzliche Bestimmungen, die einen höheren Schutz und strengere Richtlinien gewährleisten, abschwächt. Dies gilt besonders für die Frage, unter welchen Bedingungen nicht-therapeutische Forschung an einwilligungsunfähigen Menschen erlaubt ist (Artikel 17).

Andererseits gibt die Diskussion über zu wenig klare und zu wenig strenge Bestimmungen der Biomedizinkonvention Anlass, in Österreich genauere rechtliche Bestimmungen zum Schutz der Würde, der Integrität und der Identität des Menschen in jedem Stadium seiner Entwicklung anzustreben, die auch die wissenschaftliche Forschung der letzten Jahre berücksichtigen.

Zur “Pflegekarenz”

Der KLRÖ begrüßt die Einführung einer Pflegekarenz, um die Sterbebegleitung durch einen nahen Angehörigen zu ermöglichen. Der KLRÖ sieht das als eine wichtige Hilfe, ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Dafür hat die öffentliche Hand die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.