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Inhalt:
Caroline List

Opferschutz
Anwältin & Kommission


 

„Wenn wir nicht den Opfern glauben würden, bestünde nicht die Möglichkeit, diese vielen in der Vergangenheit gelegenen Missbrauchs- und Gewaltvorwürfe in irgendeiner Weise aufzuklären.“

 

Mag. Caroline List

Unabhängige Opferschutzanwältin (ORF 6.1.2026)

Rahmenordnung Bischofskonferenz 2021

Rahmenordnung
Maßnahmen und Regelungen


 

„Wir sind uns einig, dass es in der Aufarbeitung kein Vertuschen, keine leeren Entschuldigungen und kein Wegsehen mehr gibt, die Aufarbeitung erfolgt konsequent.“

 

Erzbischof Dr. Franz Lackner OFM

Vorsitzender der Bischofskonferenz (Juni 2021)

Kontaktdaten zu Beratungsstellen

Einrichtungen
Ansprechpersonen vor Ort


 

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von Missbrauch und Gewalt

Prävention
von Missbrauch und Gewalt


 

Prävention dient nicht nur der Verhinderung von Gewalt im engeren Sinne, sondern auch der Prävention von Unaufmerksamkeit, Blindheit oder Verharmlosung.

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Willkommen auf ombudsstellen.at

 

Missbrauch und Gewalt dürfen keinen Platz in der Kirche haben. Dafür sind alle in der Kirche mitverantwortlich. Es gilt hinzuschauen und die Prävention zu stärken.

 

Im Jahr 2010 wurde von Österreichische Bischofskonferenz und Österreichische Ordenskonferenz eine verbindliche Rahmenordnung mit dem Titel "Die Wahrheit wird euch frei machen" beschlossen und veröffentlicht. Sie gilt für alle österreichischen Diözesen und Ordensgemeinschaften und liegt seit September 2021 in einer dritten, überarbeiteten und aktualisierten Auflage vor. Die in der Rahmenordnung vorgesehenen Regelungen und Abläufe ("Verfahrensordnung") haben sich seit 2010 bewährt.

 

Erstanlaufstelle für alle Fragen und Vorkommnisse im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Raum sind die diözesanen Ombudsstellen. Sie stehen mit Rat und Hilfe betroffenen Personen und deren Angehörigen zur Verfügung. An die Ombudsstellen können und sollen alle Fälle bzw. Verdachtsmomente hinsichtlich Missbrauch und Gewalt herangetragen werden. Allen Hinweisen wird kompetent und weisungsfrei nachgegangen.

 

Zusätzlich gibt es in den Diözesen Stabstellen für Prävention von Missbrauch und Gewalt, die durch Schulungen und Beratung für eine anhaltende Sensibilisierung der haupt- und ehrenamtlich Tätigen sorgen.

"Missbrauchte Kinder"

Gemälde von xyz

 

Kurze Beschreibung des Bildes


 

 

Ombudsstellen

 

Sind Sie selbst zum Opfer von Gewalt oder sexuellem Missbrauch in kirchlichem Kontext geworden oder haben Sie diesbezüglich Wahrnehmungen gemacht?

Dann wenden Sie sich an die Ombudsstelle Ihrer Heimatdiözese oder eine andere Ombudsstelle Ihrer Wahl. 

 

Heimopferrente

 

Mit 1. Juli 2017 ist das Heimopferrentengesetz (HOG) in Kraft getreten, welches Opfern von Gewalt in Heimen den Bezug von Rentenleistungen ermöglicht.

 

 Informationen zur Antragstellung

 Antragsformular herunterladen


 

Zum Nachlesen

 

Entwicklung und Ist-Stand
  • Maßnahmen der katholischen Kirche seit den Missbrauchsvorwürfen gegenüber Kardinal Hans Hermann Groer.

     Zum Nachlesen

Missbrauch ist Gottesvergiftung
  • Missbrauch ist Gottesvergiftung

    Doppelinterview mit Kardinal Schönborn und Waltraud Klasnic

     Zum Nachlesen


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