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Religionsunterricht | Schule
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Was ist bei der Nutzung von Social Media wie Facebook, Whatsapp, Snapchat, Instagram, Pinterest ... in der Schule zu beachten?

 

Mit Schüler/innen auf Facebook befreundet sein


Facebook kann eine sehr einfache und direkte Art sein, sich mit seinen Schüler/innen zu vernetzen und sie auf unterrichtsrelevante Themen im Internet durch Links aufmerksam zu machen. Bedenken Sie jedoch: Die automatischen Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen von Facebook sind sehr niedrig.

 

Grundsätzlich können Sie alle Beiträge Ihrer "Facebook-Freunde", deren Kommentare, Fotos etc. sehen – und umgekehrt. Vermeiden Sie möglicherweise unangenehme Situationen und erstellen Sie stattdessen eine "Seite" für Ihren Unterricht, die Ihre Schüler/innen anschließend durch Klicken auf den "Gefällt-mir"-Button "liken" können. Dadurch haben Sie gegenseitig keinen Zugriff auf Ihre privaten Profile. Die Seite kann zudem auch aufgerufen werden, wenn der Nutzer nicht bei Facebook registriert ist. Dann funktioniert sie als ganz normale Website.

 

Weitere Infos abgestimmt für Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern: www.saferinternet.at

Infos zu Facebook, WhatsApp-Gruppe etc. für Lehrer/innen bei www.saferinternet.at/fuer-lehrende

 

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    Die auf dieser Website vermittelten Informationen sind verallgemeinert und vereinfacht dargestellt und beinhalten unentgeltliche Ratschläge im Sinne des § 1300 ABGB. Für allfällige Unrichtigkeiten kann keine Haftung durch das Medienreferat der Bischofskonferenz übernommen werden.

     

    Die Inhalte sollen eine unentgeltliche rechtliche Orientierungshilfe bieten, ersetzen aber nicht die individuelle rechtliche Beurteilung des Einzelfalles.

     


     

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf diesen Seiten dem Wissensstand vom 23. November 2016 entsprechen.

    Quellen & Unterstützer

     

    Die Inhalte zum Urheberrecht in der kirchlichen Praxis wurden gemeinsam von einer Arbeitsgruppe im Medienreferat der Bischofskonferenz erarbeitete, an denen Experten aus den diözesanen Presse- und Kommunikationsstellen, Internetredaktionen, Pfarrblattreferaten und AV-Medienstellen mitgewirkt haben. Dabei wurde die bereits bestehenden diözesanen Regelungen zum Urheberecht ausgewertet.

     


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