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"Kirchenvermögen darf nie Selbstzweck sein"

 

Bischof Küng: Kirche verpflichtet zur Veranlagung von Vermögen

 

 

St. Pölten, 16.05.2014 (KAP) Geld dürfe in der Kirche niemals Selbstzweck sein. Das betonte der Wiener Kirchenrechtler Prof. Ludger Müller bei einem Vortrag an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Pölten. Die Kirche und ihre Vermögensberater sollten sich immer bewusst sein, dass materielle Mittel "nur im Blick auf die Sendung der Kirche gut sein können". Das Vermögen solle dazu beitragen, "die Kirche als den Ort der Verkündigung des Wortes Gottes, der Feier der Sakramente und der christlichen Liebestätigkeit erfahrbar zu machen".

 

Für die Kirche als Institution bedeute das Postulat der Armut "die Verpflichtung auf eine Bedarfdeckungswirtschaft" im Unterschied zu Gewinnmaximierung und Akkumulation von Reichtümern.

 

In der pastoralen Zielsetzung kirchlichen Vermögens liege laut Müller zugleich auch seine Grenze. Kirchliches Vermögen dürfe daher nicht angehäuft werden, wenn dadurch die pastoralen Zwecke der Kirche "verdunkelt" werden. Es sei "Treuhandvermögen im weiteren Sinne", was zu Folge habe, "dass über seine Verwaltung Rechenschaft abzulegen ist".

 

Die Kirche müsse die Vorwürfe, die bezüglich ihres Verhältnisses zu Geld und Besitz erhoben werden, ernst nehmen, betonte der Kirchenrechtler. "Wie die Ereignisse der letzten Jahre gezeigt haben, ist die Kritik vor allem in der Art und Weise begründet, wie die Kirche mit dem Geld umgeht." Aus dieser Kritik würden sich konkrete Forderungen für die kirchliche Vermögensverwaltung ergeben, folgerte Müller; besonders die Forderung nach mehr Transparenz, nach Beteiligung von Laien an diesen Aufgaben und bestimmte ethische Grundsätze.

 

"Ob aber die gesamte Vermögensverwaltung der Kirche in den Bereich der medialen Öffentlichkeit gehört, kann man wohl bezweifeln", zog Müller eine klare Linie. Wichtiger sei die Überprüfbarkeit der Verwaltung durch Dritte, wie sie durch die verschiedenen Räte bereits gegeben sei.

 

Küng: Verpflichtung zur Veranlagung von Vermögen

 

Finanzielle Absicherungen garantierten der Kirche schon immer ihre Freiheit, sagte Bischof Klaus Küng in der anschließenden Diskussion. Ursprünglich war es den Bischöfen sogar vorgeschrieben, Mensalgüter einzurichten, um ihre Unabhängigkeit zu bewahren. Heute sei die Kirche gesetzlich verpflichtet, Vermögen zu haben und zu veranlagen, um u.a. die Gehälter, Abfertigungen und Pensionen zu garantieren. Als größten Nachteil des österreichischen Kirchenbeitragssystems bezeichnete Küng, die staatlich gegebene Möglichkeit eines "Kirchenaustrittes", der "der kirchlichen Lehre entgegensteht".

 

Quelle: Kathpress

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