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KLRÖ kritisiert Empfehlung der Ethikkommission zur verbrauchenden Embryonenforschung

Der Vorstand des KLRÖ hat in einer Stellungnahme zur Empfehlung der Ethikkommission beim Bundeskanzleramt auf die Achtung der Würde werdenden menschlichen Lebens hingewiesen.

Stellungnahme des Vorstands des KLRÖ zum Mehrheitsvotum der Bioethikkommission beim
Bundeskanzleramt

Nach der mit einer Mehrheit von 17 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossenen Empfehlung der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt wird die Verwendung von beim Verfahren der In-Vitro-Fertilisation entstandenen überzähligen Embryonen zu Forschungszwecken, zur Herstellung embryonaler Stammzellen als „moralisch grundsätzlich legitim und förderungswürdig” verteidigt.

Der KLRÖ hält dagegen verbrauchende Embryonenforschung für mit der Würde menschlichen Lebens nicht vereinbar, da dabei menschliches Leben, das auch bereits alle Anlagen für die Entwicklung eines Menschen enthält, verwendet bzw. vernichtet wird, um als Mittel zum Zweck der Forschung zu dienen. Die Achtung vor der Würde des menschlichen Lebens hat hier Vorrang vor der Freiheit der Forschung, ebenso vor der angeführten Benachteiligung der österreichischen Forschung im Vergleich mit anderen Ländern.

Da die Beurteilung der Chancen und der Effektivität der Forschung mit embryonalen Stammzellen einerseits und Forschung mit adulten Stammzellen bzw. induzierten pluripotenten Stammzellen andererseits bei den Fachleuten sehr unterschiedlich ausfällt, ist auch aus diesem Grund der ethisch unbedenklichen Forschung mit adulten Stammzellen bzw. induzierten pluripotenten Stammzellen der Vorrang zu geben.

Wenn die verbrauchende Forschung mit embryonalen Stammzellen grundsätzlich erlaubt werden sollte, wird es schwer, die Herstellung von Embryonen zu verhindern, die letztlich für die Verwendung in der Forschung bestimmt sind.

Soweit eine neue bzw. ergänzende gesetzliche Regelung notwendig ist, sollte darin verbrauchende Embryonenforschung nicht erlaubt werden, ebenso wenig das Forschen mit Zybriden. Förderungswürdig erscheint die Forschung mit adulten Stammzellen bzw. induzierten pluripotenten Stammzellen, weil sie ethisch unbedenklich ist.