Stellungnahmen & Vorträge

Resolutionen der außerordentlichen Vollversammlung am 24. August 2008

Zur Hilfe für gefährdetes Leben

- Der Katholische Laienrat Österreichs unterstützt die Forderung der „Aktion Leben” nach einem staatlichen Hilfsfonds für Schwangere in Not. Keine Frau sollte sich aus Not - welcher Art auch immer - gezwungen sehen, eine Schwangerschaft abzubrechen.
Schwangerschaftsberatungsstellen sollten deshalb rasch und unbürokratisch Hilfe leisten können.

- Der KLRÖ fordert vielfältige Unterstützung für Eltern von Kindern mit Behinderung.
Der Menschenwürde auch eines behinderten Kindes ist Rechnung zu tragen. Die notwendige besondere solidarische Unterstützung ist rechtlich abzusichern. Ein Kind darf rechtlich niemals als „Schaden” qualifiziert werden. Für die Betreuung bzw. Pflege eines behinderten Kindes ist neben der erhöhten Familienbeihilfe eine Erhöhung des Kinderbetreuungsgeldes vorzusehen.

Zum letzten Kindergartenjahr

Auf Grund der zunehmenden sozialen und sprachlichen Defizite bei Kindern stimmt der Katholische Laienrat Österreichs, auch wenn es sich dabei um einen Eingriff in die autonomen Erziehungsrechte der Eltern handelt, den Plänen, das letzte Kindergartenjahr für alle Fünfjährigen verpflichtend zu machen, unter folgenden Voraussetzungen zu:

- Ziel muss es sein, im Besonderen alle jene Kinder zu erfassen, die eine besondere Förderung  zur Erreichung der Schulfähigkeit benötigen.

- Wenn das Jahr verpflichtend ist, muss die öffentliche Hand für dessen Kosten in allen Kindergärten aufkommen.

- Das Jahr muss Bildung als Persönlichkeitsentwicklung sicherstellen, es ist daher wichtiger Teil der Bildungsinstitutionen, aber kein Schuljahr.

- Dazu bedarf es einer entsprechenden praxisorientierten Ausbildung der in diesem Jahr tätigen Kindergartenpädagog/inn/en.

Zum fehlenden Presserat oder „Ethikrat” für Medien

Die Berichterstattung mancher Medien über Kriminalfälle, aber auch über politische Auseinandersetzungen erfüllt den Katholischen Laienrat mit großer Sorge. Man vermisst immer wieder die Achtung vor der Menschenwürde, die Achtung der Privatsphäre und das faire Verfahren, man beobachtet Vorverurteilung, Fallen der Schamgrenze und Missachtung von Personen. Es kann nicht sein, dass alles erlaubt ist, was medienrechtlich nicht verurteilt wird.

Deshalb begrüßt der KLRÖ die Bemühungen, eine Selbstkontrolle der Medien in Form eines Presserates oder eines „Ethikrates” von Journalisten (wieder) einzuführen, der Verstöße gegen den journalistischen Ehrenkodex aufzeigen soll.