EUROPÄISCHE KOMMISSION Konsultation Biotechnologie
200, Rue de la Loi (BREY 7/327) B - 1049 Bruxelles Wien, im November 2001
Wien, im November 2001
Betrifft: STELLUNGNAHME zum KONSULTATIONSPAPIER der EUROPÄISCHEN KOMMISSION - KOM(2001) 454 endg., Brüssel, 04.09.2001"Eine strategische Vision für Biowissenschaften und Biotechnologie"
Der Katholische Laienrat Österreichs beschränkt sich in seiner Stellungnahme auf einige sehr wichtige Punkte. In dem Papier werden die Grundsätze für bestehende und künftige Gemeinschaftsvorschriften in einem ordnungspolitischen Rahmen für einzelne Bereiche, z.B. auf dem Gebiet der Produktion und des Handels mit Lebensmitteln und Arzneien, eingehend dargestellt. Analoge Ausführungen zum Gebiet der Humanbiologie fehlen, sind aber bei der Abhandlung des gesellschaftlichen Rahmens von Forschung, Wettbewerb und Volkswirtschaft - das ist der Gegenstand des Konsultationspapiers - unerlässlich. Wenn unter Punkt 1 die Festlegung ethischer Grundsätze „weitestgehend" in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten verwiesen wird, so ist diese Kompetenzverteilung im grundsätzlichen Bereich weder sachgerecht noch im vorliegenden Konsultationspapier durchgehalten. Ist doch gerade die Überein- stimmung mit den Grundwerten der Gesellschaft Anlass dafür, die Bürger Europas zu einer Stellungnahme aufzufordern. So fragt die Vorlage etwa, wie wir die ethischen und sozioökonomischen Aspekte z.B. bei Gentests im Zusammenhang mit dem Zugang der Menschen zur Arbeit, bei der Erstellung von Versicherungsabschlüssen und bei der Gesundheitsfürsorge am besten angehen können. Das ist in der Tat eine wichtige ethische Frage, aber dem Problem des Schutzes des Menschenlebens vom Beginn bis zum Ende vor einer ausufernden Biotechnologie untergeordnet. Die Vorlage führt zutreffend aus, wie wichtig es ist, „das Vertrauen der Öffentlichkeit in transparente, neutrale und glaubwürdige öffentliche Forschung und wissenschaftliche Beratung im Dienst der Politik zu stärken". Es gelte, auf „Bedürfnisse und Besorgnisse der Gesellschaft durch Bemühen um Konsens auf europäischer Ebene - insbesondere zu ethischen Fragen - einzugehen". So werden ausdrücklich eine gegenseitige Abstimmung von gesellschaftlichen Bedürfnissen und Forschung, die Behandlung ethischer Aspekte und stärkere Berücksichtigung ethischer Belange in der Forschung verlangt. Es werden dazu u.a. die Tätigkeitsbereiche Klonen und Embryonenforschung angeführt. Das Kapitel 5 befasst sich eingehend mit ethischen Aspekten und verweist auf die gemeinsamen Grundwerte. „Die Rücksicht auf ethische Fragen," heißt es da, „und der Respekt vor kulturellen und ethischen Werten muss daher Bestandteil jeder Gemeinschaftsmaßnahme sein". So fragt die Kommission, ob nicht die „Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien" in ihrer Tätigkeit gestärkt werden soll und ob nicht eine bessere Vernetzung der nationalen Experten- und Beratungsgremien geboten ist. Schließlich wird nach der Aussicht für die Erarbeitung gemeinsamer ethischer Grundsätze gefragt. Da somit die Wichtigkeit gemeinsamer ethischer Grundsätze auch auf dem Gebiet der Biowissenschaften und Biotechnik außer Zweifel steht, appelliert der Katholische Laienrat Österreichs an die EU - Kommission, in dem zu erarbeitenden Konzeptpapier die bereits festgelegten Grundsätze des Europarates beizubehalten und nicht den Forderungen von Wissenschaft und Wirtschaft zuliebe zu unterschreiten. Wir sind der Überzeugung, dass sich das ethisch Richtige in einer humanen Gesellschaft langfristig auch als das medizinisch und wirtschaftlich Nützliche erweisen wird. Der Katholische Laienrat Österreichs bringt somit folgende ethische Grundforderungen in die Diskussion um das beabsichtigte Konzeptpapier ein: In Europa soll aus Achtung vor der Würde des Menschen allgemein verboten sein bzw. bleiben:- jede entgeltliche und unentgeltliche Verwertung von lebenden oder absichtlich getöteten menschlichen Embryonen oder Föten,
- jeder gezielte Eingriff in die menschliche Keimbahn,
- jede Erzeugung von menschlichen Embryonen durch jegliche Art von Klonung,
- jede Gewinnung von Stammzellen, die eine Zerstörung von menschlichen Embryonen zur Voraussetzung hat, unabhängig davon wie diese zustande gekommen sind,
- jede Herstellung hybrider Lebewesen aus Keimzellen oder totipotenten Zellen von Mensch und Tier.
Begründung:
1. Ausgangspunkt unserer Überlegungen sind- Artikel 1 der EU-Charta angenommen am 7. Dezember 2000 in Nizza,
- die Ergebnisse des Workshops „Life Sciences and Biotechnology" bei der Konferenz in Brüssel am 27. und 28. September 2001, besonders des vierten Workshops, sowie
- die Recommendation 1418 „Über den Schutz der Menschenrechte und die Würde terminal Kranker" der Parlamentarischen Versammlung des Europarats.
Biologische Reduktion:
Der Mensch ist "nichts anderes" als die Summe der Funktion seiner Gene, "nichts anderes" als das Ebenbild seiner Umwelt, "nichts anderes" als das Ergebnis bestimmter Evolutionsgesetze usw. Hier wird der Mensch nicht mehr als weltoffenes, auf das Sein im Ganzen, vor allem sein geistig-seelisches, erschlossenes Wesen gesehen.
Reduktion auf aktuell gezeigte Fähigkeiten:
Sie beschränkt den Menschen (im Vollsinn) auf die Eigenschaften des Bewusstseins und der Selbstreflexionshöhe (oft wird hierbei Person und Persönlichkeit verwechselt): Würde hat dann nur ein Mensch, der bestimmte Bewusstseins- und Reflexionsfähigkeiten zeigt. Nicht selten verbinden sich beide reduktionistischen Menschenbilder in einer utilitaristischen Ethik, die den Interessensbegriff in den Mittelpunkt der Begründung des sittlichen Anspruchs stellt.